Gartenkolonie Loraberg
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Aktuelles
22. März 2020
 

Arbeiten im Schrebergarten weiterhin erlaubt

Liebe Lorabergerinnen und Loraberger,

hier ist die Pressemitteilung des Berliner Senats zur aktuellen Verordnung zu den Eindämmungs­maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. So schwierig und stressig die Lage für uns alle ist, ist es doch eine große Erleichterung, dass wir weiterhin in unsere Gärten gehen dürfen. Bitte beachtet dabei natürlich die allgemeinen Regeln und Vorsichtsmaßnahmen.

Wir wünschen euch von Herzen viel Kraft und Gesundheit,
Marion, Daniel, Ian, Simon


PS: Wir empfehlen euch, euren Pachtvertrag bei euch zu führen, für den Fall, dass ihr auf dem Weg in den Garten von der Polizei angehalten werdet. So braucht man nicht lange diskutieren und die Polizei hat Zeit, sich um die tatsächlichen Verstöße zu kümmern, um uns somit alle vor Ansteckungen zu schützen.

Berliner Senat: Pressemitteilung vom 22.03.2020

Der Berliner Senat hat heute in einer Sondersitzung seine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus um einen Teil zur Kontaktbeschränkung erweitert. Der Senat setzt damit die heute gemeinsam von Bund und Ländern getroffenen Regelungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen um.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller: „Es ist wichtig, dass wir nun eine gemeinsame Linie mit Bund und Ländern gefunden haben, um das Corona-Virus weiter einzudämmen. Die Beschlüsse, die wir heute gefällt haben, trägt der gesamte Senat. Und man sieht: Überall in der Stadt wirken die Maßnahmen schon, die wir in den letzten Tagen ergriffen haben. Es geht darum, die Kontakte nun noch weiter zu reduzieren.

Die heute beschlossene Erweiterung legt eine Beschränkung von persönlichen Kontakten fest. Demnach haben sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich in ihrer Wohnung oder Unterkunft aufzuhalten. Zum Verlassen müssen bestimmte Gründe vorliegen. Dazu gehören unter anderem die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, der Besuch von Ärztinnen/Ärzten, die Besorgungen des persönlichen Bedarfs sowie der Besuch bei alten und kranken Menschen.

Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft, die Arbeit im Schrebergarten, der Spaziergang mit Tieren oder die Wahrnehmung von erforderlichen Terminen bei Behörden, Gerichten usw. bleiben möglich. Auch die stille Einkehr in Gebäuden der Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften ist weiterhin erlaubt.

Die Änderungen der Verordnung treten am 23. März 2020 in Kraft und gelten bis zum 5. April 2020. Die Verordnung wird aufgrund der Grundrechtseinschränkungen fortlaufend evaluiert.

Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Alle Maßnahmen können Sie der Rechtsverordnung des Berliner Senats entnehmen:

SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV (Stand: 22.03.2020)

Weitere Rechtsverordnungen im Wortlaut:

Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.910268.php

Mitteilung vom Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.

Ergänzend möchten wir zu den Ausführungen des Regierenden Bürgermeisters anmerken, dass es aus unserer Sicht, trotz aller Widrigkeiten der jetzigen Situation, durchaus positiv ist, das unser Regierender Bürgermeister es für wichtig und erwähnenswert hält, dass aktuell auch die „Arbeit im Schrebergarten weiterhin erlaubt bleibt“. Weitere Einzelheiten können Sie auch der schriftlichen Verordnung des Landes Berlin vom 22.03.20 entnehmen.

Aus unserer Sicht, ist dies auch eine wichtige Entscheidung für unsere Stadt, dass speziell Familien mit Kindern, aber auch älteren Bürgern damit die Möglichkeit erhalten bleibt, sich abzulenken und Betätigungsmöglichkeiten in freier Natur weiterhin möglich sind, bei der die Mindestabstände einzelner Personen untereinander problemlos eingehalten werden können. Aktivitäten an frischer Luft werden im Augenblick auch ausdrücklich vom Robert Koch Institut empfohlen. Wir sind bemüht Sie über Änderungen auf dem Laufenden zu halten, bitten Sie jedoch, sich bei Änderungen auch selbst entsprechend zu informieren.

Abschließend noch ein Satz in eigener Sache: Der BV-Süden wird diese Woche Kurzarbeit anmelden. Es werden nach wie vor keine persönlichen Termine wahrgenommen. Die telefonische Erreichbarkeit halten wir weiterhin aufrecht. Der Vorstand wird bis auf Weiteres zu den bekannten Terminen persönlich vor Ort erreichbar sein und ist jederzeit direkt per E-Mail ansprechbar.

www.bv-sueden.de