Es gibt eine Menge Regelungen im Kleingarten. Damit ihr euch besser im Paragraphendschungel zurecht findet, haben wir hier die wichtigsten Themen gesammelt. Kolonist:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Besucher:innen sich ebenfalls an die Regelungen halten.
Bitte beachtet auch euren Unterpachtvertrag, die Vereinsdokumente, die Regelungen zur kleingärtnerischen Nutzung sowie die Informationen in unserer Mediathek.
nach Antrag/Genehmigung durch Bezirksverband, Abrissmeldung erforderlich
Geregelt in: Pachtvertrag § 5
erfolgt durch Bezirksverband, im Voraus zu zahlen vom scheidenden Pächter
Geregelt in: Pachtvertrag § 9, 10
s. a. Kündigung durch Unterpächter:innen, Informationen zur Bewerbung
Humustoilette (dann kein Wasseranschluss in der Laube), Dichtheitsprüfung bei Grube/Tonne (alle 20 Jahre), ordnungsgemäße Entsorgung, Chemietoiletten sollten nicht verwendet werden
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.7, Merkblatt Abwasserentsorgung in Kleingärten, Bauanzeige Abwassersammelanlagen
unverzügliche schriftliche Meldung an Vorstand und Bezirksverband
Geregelt in: Pachtvertrag § 1.3
ist zu fördern, sofern es die kleingärtnerische Nutzung nicht stört
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.6
regelt die Mitgliederversammlung
Geregelt in: Loraberg Satzung § 9.8, s. a. GBG § 27 Abs. 3, EStG § 3 Nr. 26 a
nach Antrag/Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich, s. a. Sanierung
Geregelt in: Pachtvertrag § 5, Antrag Bau/Sanierung Laube
hochstämmige Obstbäume 1,50 m, Halbstamm/Buchsbaum 1 m, Spindelbaum 0,5 m
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5
keine hochwachsenden/ausladenden Bäume anpflanzen (z. B. Waldbäume, Birke, Linde, Pappel, Buche, Kastanie, Walnussbaum, Konifere)
Ausführliche Liste: s. Verbotene Pflanzen
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, s. a. BaumSchVO, s. a. Nadelgehölz
alle Laubbäume, Waldkiefer (Pinus sylvestris), Walnuss, Türkische Baumhasel: Astumfang > 15 cm und Stammumfang > 80 cm bei 1,30 m Höhe nur nach Genehmigung durch Straßen- und Grünflächenamt, s. a. Baumschnitt und Baum, Laub-, Wald-
Geregelt in: BNatSchG § 39, BaumSchVO, Straßen- und Grünflächenamt
nach Genehmigung des Vorstandes, ggf. Ersatzpflanzung/Beet, s. a. Baumschnitt
Geregelt in: Loraberg Gartenordnung, s. a. BNatSchG § 39
nur 01. Oktober bis 28. Februar; Form-/Pflegeschnitt des Zuwachses und Entfernung von Totholz ganzjährig erlaubt; s. a. o.
s.a. Verbotene Pflanzen
Geregelt in: BNatSchG § 39, BaumSchVO
Vergabe durch Vorstand (Vorschlagsrecht) im Interesse der Kolonie, Warteliste, Bewerber:innen müssen regelmäßig persönlich zur Sprechstunde erscheinen, nur persönliche Bewerbung, keine gewerbliche Vermittlung
Geregelt in: Pachtvertrag § 16
grundsätzlich durch Selbstarbeit oder von Familienangehörigen; s. a. kleingärtnerische Nutzung
Geregelt in: Pachtvertrag § 6.1
nicht gewerblich
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.10
untersagt, auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes
Geregelt in: Stellungnahme des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.
Geregelt in: Loraberg Datenschutzerklärung, www.loraberg/datenschutz, Bewerbungsformular, Antrag auf Mitgliedschaft, Bezirksverband
nicht gestattet
Geregelt in: Pachtvertrag § 1.3
in der Gartensaison bis Sonnenuntergang offen halten, ansonsten abschließen
Geregelt in: Anordnung Bezirksverband
nicht gestattet, Fahrräder etc. dürfen nicht am Außenzaun abgestellt/befestigt werden
Geregelt in: Loraberg Gartenordnung
nicht gestattet, Wege freihalten für Feuerwehr
Geregelt in: Pachtvertrag §§ 20.9, 20.13
anderweitiger (Klein)Gartenbesitz führt zu unverzüglicher Kündigung
Geregelt in: Pachtvertrag § 1.4
Geregelt in: BKleingG § 2, BV Satzung §§ 2, 5, Loraberg Satzung § 2
Mitglieder müssen sich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen
Geregelt in: Pachtvertrag § 8, Loraberg Geschäftsordnung § 4
max. 1,50 x 1 x 1,30 m mit max. 2 m³, nach Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich
Geregelt in: BV Meldung Gerätebox, s. a. Pachtvertrag § 5.3
max. 7 m², 2,20 m hoch, nach Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.3
nur mit dafür vorgesehenen Materialien, z. B. Grillkohle/Grillbriketts, kein Holz; s. a. Feuer
Geregelt in: Loraberg Gartenordnung
max. 1,25 m, außen max. 2,50 m nach Genehmigung, man muss vom Gang in den Garten einsehen können
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.8
nicht gestattet
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5
nur 01. Oktober bis 28. Februar; Form-/Pflegeschnitt des Zuwachses und Entfernung von Totholz ganzjährig erlaubt
s.a. Verbotene Pflanzen
Geregelt in: BNatSchG § 39
nicht gestattet
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.7
Leinenzwang, dürfen nicht stören, Halter haftet, kann untersagt werden
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.10
pachtrechtliche Genehmigung erforderlich, jährliche Kehrbescheinigung (für mind. die letzten 3 Jahre)
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.9, Kommentar BKleinG Dr. Mainczyk
nicht gestattet, auch nicht vorübergehend
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.10
max. 2 m², max. 1,25 m hoch, nach Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.3
mind. 1 Drittel (mind. 10 % Gemüse-/Erdbeerbeete/Sommerblumen, Rest Bäume/Beeren), Beete sollten vom Gang aus zu sehen sein
Geregelt in: BKleingG § 1, Landesverbandstag 2005, Pachtvertrag. § 3.3
im Garten kompostieren, nicht verbrennen, kein Hausmüll, ordnungsgemäße Entsorgung
Geregelt in: Pachtvertrag §§ 20.8, 20.9
schriftlich, zum 31.05. oder 30.11., 3 Monate Frist; die scheidenden Pächter:innen können freiwillig schon vor Vertragsende ihren Garten an die neuen Pächter:innen abgeben, sofern diese den Garten schon früher nutzen möchten
Geregelt in: BKleingG §§ 7-11, Pachtvertrag §§ 3, 4
bei Störung des Friedens/Pflichtverletzung/Schulden fristlos, sonst zum 30.11.
Geregelt in: BKleingG §§ 7-11, Pachtvertrag §§ 3, 4
- max. 24 m² inkl. überdachter Sitzfläche/Terrasse, Ausnahmen im Einzelfall durch den Bezirksverband
- eingeschossig
- Pultdach, Flachdach: max. 2,60 m hoch
- Sattel, Zelt- und Walmdach: Traufhöhe (unterste Kante der Dachfläche) max. 2,25 m, Dach- oder Firsthöhe max. 3,50 m
- Dachüberstände, die nicht mehr als 0,80 m betragen, bleiben unberücksichtigt
- Dachüberstände von mehr als 0,80 m werden in voller Ausdehnung in die bebaute Fläche eingerechnet
Geregelt in: BKleingG § 3, Pachtvertrag § 5, s. a. Bau, Sanierung, Schuppen, Pavillons und Versiegelung
Pflichtveranstaltung
Geregelt in: Loraberg Satzung § 8, Loraberg GO §§ 4.2, 4.3
Geregelt in: Loraberg Satzung §§ 3, 4, 5, Geschäftsordnung §§ 3, 4
14-tägig in der Saison, 120 l oder 240 l Tonne, auf Antrag beim 1. Kassierer im Vorjahr, Tonne ist am Tag vor der Leerung am Kiehlufer abzustellen und zeitnah nach der Leerung wieder hereinzuholen, an der Tonne muss sichtbar die Parzellennummer angebracht sein
Geregelt in: Preise von BSR festgelegt, s. Hinweis in Loraberg Beitrags- und Gebührenordnung
darf nicht beim Nachbarn/auf der Kolonie zu hören sein, s. a. Ruhezeiten
Geregelt in: Loraberg Gartenordnung, LimschG
max. 10 m², Koniferen und Thujen nicht gestattet
s.a. Verbotene Pflanzen
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, s. a. Bäume, nicht gestattete
nicht gestattet
Geregelt in: Pachtvertrag § 13
Geregelt in: Pachtvertrag § 2, BV Satzung § 7, Loraberg Beitragsordnung
nur Eheleute/eheähnliche Gemeinschaft
Geregelt in: Anordnung Bezirksverband
Nummer und Name müssen deutlich sichtbar am Gartentor angebracht sein
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.3, Loraberg Gartenordnung
leichter Pavillon, Stoff/Folie, max. 9 m², keine eingemauerten Bodenhülsen, nur April – Oktober
Geregelt in: Anordnung Bezirksverband (8.11.2018)
Mo-Fr bis 20 Uhr, außerhalb der Ruhezeiten (s.u.), in Ausnahmen und in Einvernehmen mit den Nachbar:innen wird die kurzzeitige Nutzung samstags von 15 Uhr bis 18 Uhr geduldet
Geregelt in: BimSchV § 7, Pachtvertrag § 20.2, Loraberg Gartenordnung, LimschG Berlin
Mo – Fr: 13 – 15 Uhr, 22 – 7 Uhr, Sa: ab 13 Uhr, So/Feiertag: ganztägig; s. a. Rasenmähen und Musik
Die Mittagsruhe gilt nicht für beauftragte Unternehmen (z. B. Handwerker). Wir bitte euch jedoch, nach Möglichkeit einen Termin außerhalb der Mittagsruhe zu vereinbaren.
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.2, Loraberg Gartenordnung, LimschG
Instandhaltung erlaubt (formlose Meldung an Vorstand), größere Sanierungen nach Antrag/Genehmigung durch Bezirksverband; s. a. Bau
Geregelt in: Pachtvertrag §§ 5.1, 5.2, Antrag Bau/Sanierung Laube
bei gemeinsamem Vertrag muss nach Scheidung geklärt werden, wer Vertrag übernimmt
Geregelt in: Pachtvertrag § 17
vor eigener Parzelle entfernen, Streusalz/Auftaumittel nicht gestattet
Geregelt in: Pachtvertrag § 7.3
nicht gestattet
Geregelt in: Pachtvertrag 5.3
max. 3 % der Gartenfläche, max. 10 m²
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.6
Witwe/r kann Vertrag übernehmen, Kosten nur bei erheblichen Gründen
Geregelt in: BKleingG § 12, Pachtvertrag § 15
Nabelbäume | |||
Affenschwanzbäume | Kiefern | Mammutbäume | Zeder |
Eiben | Koniferen | Scheinzypressen | Zypressen |
Erle | Lärchen | Tannen | |
Fichten | Lebensbäume | Thujen |
Laubbäume | |||
Ahorn | Eberesche | Esche | Pappel |
Birke | Eiche | Gingko | Walnuss |
Buche | Erle | Kastanie | Weide |
Deck- und Blütensträucher | |||
Erbsenstrauch | Goldregen | Heckenkirschen | Zierkirsche |
Essigbaum | Hasel | Zierapfel |
Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheitserreger | |
Bocksdorn (Scharka-Krankheit) | Rot- und Weißdorn (Feuerbrand) |
Felsenbirne (Feuerbrand) | Scheinquitte (Feuerbrand) |
Feuerdorn (Feuerbrand) | Wacholder (Birnengitterrost) |
Hafer-/ Schlehe (Feuerbrand) | Weymouths (Johannisb.-, Säulen- u. Blasenrost) |
Korkenzieherweide (Weidenbohrer) | Zwergmispel (Cotoneaster) |
Mandelbäumchen (Spitzendürre/Monilla) |
Neuphyten (nicht-einheimische Pflanzen) sind nicht kategorisch verboten, aber problematisch, da sie schnell einheimische Pflanzen verdrängen.
Liste der Neophyten
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, BKleingG, s. a. BaumSchVO, s. a. Baumschnitt/-entfernung, Nadelgehölz
Nabelbäume
- Affenschwanzbäume
- Eiben
- Erle
- Fichten
- Kiefern
- Koniferen
- Lärchen
- Lebensbäume
- Mammutbäume
- Scheinzypressen
- Tannen
- Thujen
- Zeder
- Zypressen
Laubbäume
- Ahorn
- Birke
- Buche
- Eberesche
- Eiche
- Erle
- Esche
- Gingko
- Kastanie
- Pappel
- Walnuss
- Weide
Deck- und Blütensträucher
- Erbsenstrauch
- Essigbaum
- Goldregen
- Hasel
- Zierapfel
- Zierkirsche
Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheitserreger
- Bocksdorn (Scharka-Krankheit)
- Felsenbirne (Feuerbrand)
- Feuerdorn (Feuerbrand)
- Hafer-/ Schlehe (Feuerbrand)
- Heckenkirschen
- Korkenzieherweide (Weidenbohrer)
- Mandelbäumchen (Spitzendürre/Monilla)
- Rot- und Weißdorn (Feuerbrand)
- Scheinquitte (Feuerbrand)
- Wacholder (Birnengitterrost)
- Weymouths (Johannisb.-, Säulen- u. Blasenrost)
- Zwergmispel (Cotoneaster)
Neuphyten (nicht-einheimische Pflanzen) sind nicht kategorisch verboten, aber problematisch, da sie schnell einheimische Pflanzen verdrängen.
Liste der Neophyten
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, BKleingG, s. a. BaumSchVO, s. a. Baumschnitt/-entfernung, Nadelgehölz
Feuer- und Haftpflichtversicherung sind Pflicht
Geregelt in: Pachtvertrag § 7.5
Weitere Infos: Feuersozietät
max. 6 % der Gartenfläche, zuzüglich zu 24 m² Laube
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.4, s. a. Laube, Bau, Sanierung, Schuppen und Pavillons
schriftliche Vollmacht für Mitgliederversammlung
Geregelt in: Loraberg Geschäftsordnung § 4.6
sorgt für Ordnung, ist Folge zu leisten
Geregelt in: Pachtvertrag §§ 8, 20.1, Loraberg Satzung, Geschäftsordnung, Gartenordnung
Unnötiger Wasserverbrauch muss vermieden werden. Der Unterpächter ist verpflichtet, die besonderen Anordnungen über den Wasserverbrauch zu beachten und den auf seinen Kleingarten vom Vorstand der Kleingartenanlage umgelegten Wasseranteil zu bezahlen.
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.15
darf nur vom 01. April bis zum 31.10. aufgebaut sein, max. 3 m Durchmesser, max. 0,90 m Höhe, nicht in den Boden eingelassen, handelsüblich, kein Chlor in den Boden ablassen, sondern von einem Fachbetrieb entsorgen lassen
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.5
Austausch alle 6 Jahre (gesetzlicher Eichzyklus), Austausch wird vom Vorstand organisiert, Kosten sind von Pächter:innen zu tragen
Geregelt in: MessEG, MessEV, Pachtvertrag § 20.15
bis zur halben Bereite vor Parzelle in Ordnung halten, außen bis zum Gehweg
Geregelt in: Pachtvertrag §§ 7.4, 20.13, 20.14
sind zu erhalten, sofern sie die kleingärtnerische Nutzung nicht stören
Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5
max. 1,25 m, außen max. 2,50 m nach Genehmigung, keine Matten/Sichtschutz befestigen, außen kein Bewuchs, kein Stacheldraht, keine Mauern
Geregelt in: Pachtvertrag § 5.8, NachbG Bln §§ 21-26
durch Bezirksverband nach Terminvereinbarung (mind. 24 Std.), auch ohne Zustimmung des Pächters bei Verdacht auf Verstoß
Geregelt in: Pachtvertrag § 11, s. a. BGB §§ 242, 858
Datum: 14.02.2025
Hinweis vom Bezirksverband
Der Bezirksverband weist nachdrücklich darauf hin, dass die Regelungen, bes. die kleingärtnerische Nutzung, eingehalten werden müssen. Die größte Gefahr, dass eine Kolonie ihren Status als Kleingartenanlage verliert, geht von den Gärtner:innen selbst aus – wenn sie sich nicht an die Regelungen halten.
Diese Übersicht dient ausschließlich der Orientierung. Änderungen vorbehalten. Haftung ausgeschlossen.