Gartenkolonie Loraberg
Gartenkolonie Loraberg
Regelungen im Kleingarten

Es gibt eine Menge Regelungen im Kleingarten. Damit ihr euch besser im Paragraphendschungel zurecht findet, haben wir hier die wichtigsten Themen gesammelt. Kolonist:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Besucher:innen sich ebenfalls an die Regelungen halten.

Bitte beachtet auch euren Unterpachtvertrag, die Vereinsdokumente, die Regelungen zur kleingärtnerischen Nutzung sowie die Informationen in unserer Mediathek.

Abriss

nach Antrag/Genehmigung durch Bezirksverband, Abrissmeldung erforderlich

Geregelt in: Pachtvertrag § 5

Abschätzung

erfolgt durch Bezirksverband, im Voraus zu zahlen vom scheidenden Pächter

Geregelt in: Pachtvertrag § 9, 10

s. a. Kündigung durch Unterpächter:innen, Informationen zur Bewerbung

Abwasser, Toiletten

Humustoilette (dann kein Wasseranschluss in der Laube), Dichtheitsprüfung bei Grube/Tonne (alle 20 Jahre), ordnungsgemäße Entsorgung, Chemietoiletten sollten nicht verwendet werden

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.7, Merkblatt Abwasserentsorgung in Kleingärten, Bauanzeige Abwassersammelanlagen

Adressänderung, Umzug

unverzügliche schriftliche Meldung an Vorstand und Bezirksverband

Geregelt in: Pachtvertrag § 1.3

Arten- und Biotopschutz

ist zu fördern, sofern es die kleingärtnerische Nutzung nicht stört

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.6

Aufwandsentschädigung, Ehrenamtspauschale

regelt die Mitgliederversammlung

Geregelt in: Loraberg Satzung § 9.8, s. a. GBG § 27 Abs. 3, EStG § 3 Nr. 26 a

Bau, Neu-

nach Antrag/Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich, s. a. Sanierung

Geregelt in: Pachtvertrag § 5, Antrag Bau/Sanierung Laube

Baumabstand zur Einfriedung

hochstämmige Obstbäume 1,50 m, Halbstamm/Buchsbaum 1 m, Spindelbaum 0,5 m

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5

Bäume, nicht gestattete

keine hochwachsenden/ausladenden Bäume anpflanzen (z. B. Waldbäume, Birke, Linde, Pappel, Buche, Kastanie, Walnussbaum, Konifere)

Ausführliche Liste: s. Verbotene Pflanzen

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, s. a. BaumSchVO, s. a. Nadelgehölz

Baumentfernung, Laub-, Nadel-, Wallnuss-

alle Laubbäume, Waldkiefer (Pinus sylvestris), Walnuss, Türkische Baumhasel: Astumfang > 15 cm und Stammumfang > 80 cm bei 1,30 m Höhe nur nach Genehmigung durch Straßen- und Grünflächenamt, s. a. Baumschnitt und Baum, Laub-, Wald-

Geregelt in: BNatSchG § 39, BaumSchVO, Straßen- und Grünflächenamt

Baumentfernung, Obst-

nach Genehmigung des Vorstandes, ggf. Ersatzpflanzung/Beet, s. a. Baumschnitt

Geregelt in: Loraberg Gartenordnung, s. a. BNatSchG § 39

Baumschnitt, -entfernung allgemein

nur 01. Oktober bis 28. Februar; Form-/Pflegeschnitt des Zuwachses und Entfernung von Totholz ganzjährig erlaubt; s. a. o.

s.a. Verbotene Pflanzen

Geregelt in: BNatSchG § 39, BaumSchVO

Bewerbung

Vergabe durch Vorstand (Vorschlagsrecht) im Interesse der Kolonie, Warteliste, Bewerber:innen müssen regelmäßig persönlich zur Sprechstunde erscheinen, nur persönliche Bewerbung, keine gewerbliche Vermittlung

Geregelt in: Pachtvertrag § 16

s. a. Informationen zur Bewerbung

Bewirtschaftung

grundsätzlich durch Selbstarbeit oder von Familienangehörigen; s. a. kleingärtnerische Nutzung

Geregelt in: Pachtvertrag § 6.1

Bienenhaltung

nicht gewerblich

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.10

Cannabisanbau

untersagt, auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes

Geregelt in: Stellungnahme des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.

Datenschutz

Geregelt in: Loraberg Datenschutzerklärung, www.loraberg/datenschutz, Bewerbungsformular, Antrag auf Mitgliedschaft, Bezirksverband

Dauerwohnen

nicht gestattet

Geregelt in: Pachtvertrag § 1.3

Eingänge

in der Gartensaison bis Sonnenuntergang offen halten, ansonsten abschließen

Geregelt in: Anordnung Bezirksverband

Fahrradfahren etc.

nicht gestattet, Fahrräder etc. dürfen nicht am Außenzaun abgestellt/befestigt werden

Geregelt in: Loraberg Gartenordnung

Feuer

nicht gestattet, Wege freihalten für Feuerwehr

Geregelt in: Pachtvertrag §§ 20.9, 20.13

Garten, anderer

anderweitiger (Klein)Gartenbesitz führt zu unverzüglicher Kündigung

Geregelt in: Pachtvertrag § 1.4

Gemeinnützigkeit

Geregelt in: BKleingG § 2, BV Satzung §§ 2, 5, Loraberg Satzung § 2

Gemeinschaftsarbeit

Mitglieder müssen sich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen

Geregelt in: Pachtvertrag § 8, Loraberg Geschäftsordnung § 4

Gerätebox, mobile

max. 1,50 x 1 x 1,30 m mit max. 2 m³, nach Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich

Geregelt in: BV Meldung Gerätebox, s. a. Pachtvertrag § 5.3

Gewächshaus

max. 7 m², 2,20 m hoch, nach Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.3

Grillen

nur mit dafür vorgesehenen Materialien, z. B. Grillkohle/Grillbriketts, kein Holz; s. a. Feuer

Geregelt in: Loraberg Gartenordnung

Heckenkirschen, Rot-, Weißdorn

nicht gestattet

s.a. Verbotene Pflanzen

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5

Heckenhöhe

max. 1,25 m, außen max. 2,50 m nach Genehmigung, man muss vom Gang in den Garten einsehen können

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.8

Heckenkirschen

nicht gestattet

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5

Heckenschnitt, -entfernung

nur 01. Oktober bis 28. Februar; Form-/Pflegeschnitt des Zuwachses und Entfernung von Totholz ganzjährig erlaubt

s.a. Verbotene Pflanzen

Geregelt in: BNatSchG § 39

Herbizide

nicht gestattet

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.7

Hundehaltung

Leinenzwang, dürfen nicht stören, Halter haftet, kann untersagt werden

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.10

Kamin

pachtrechtliche Genehmigung erforderlich, jährliche Kehrbescheinigung (für mind. die letzten 3 Jahre)

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.9, Kommentar BKleinG Dr. Mainczyk

Katzenhaltung

nicht gestattet, auch nicht vorübergehend

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.10

Kinderspielhaus

max. 2 m², max. 1,25 m hoch, nach Genehmigung durch Bezirksverband, Meldung erforderlich

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.3

Kleingärtnerische Nutzung

mind. 1 Drittel (mind. 10 % Gemüse-/Erdbeerbeete/Sommerblumen, Rest Bäume/Beeren), Beete sollten vom Gang aus zu sehen sein

Geregelt in: BKleingG § 1, Landesverbandstag 2005, Pachtvertrag. § 3.3

s. a. Informationen zur kleingärtnerischen Nutzung

Kompost, Laub, Schnittgut

im Garten kompostieren, nicht verbrennen, kein Hausmüll, ordnungsgemäße Entsorgung

Geregelt in: Pachtvertrag §§ 20.8, 20.9

Kündigung durch Unterpächter:innen

schriftlich, zum 31.05. oder 30.11., 3 Monate Frist; die scheidenden Pächter:innen können freiwillig schon vor Vertragsende ihren Garten an die neuen Pächter:innen abgeben, sofern diese den Garten schon früher nutzen möchten

Geregelt in: BKleingG §§ 7-11, Pachtvertrag §§ 3, 4

Kündigung

Kündigung durch Verpächter

bei Störung des Friedens/Pflichtverletzung/Schulden fristlos, sonst zum 30.11.

Geregelt in: BKleingG §§ 7-11, Pachtvertrag §§ 3, 4

Laube, Terrasse, Dach
  • max. 24 m² inkl. überdachter Sitzfläche/Terrasse, Ausnahmen im Einzelfall durch den Bezirksverband
  • eingeschossig
  • Pultdach, Flachdach: max. 2,60 m hoch
  • Sattel, Zelt- und Walmdach: Traufhöhe (unterste Kante der Dachfläche) max. 2,25 m, Dach- oder Firsthöhe max. 3,50 m
  • Dachüberstände, die nicht mehr als 0,80 m betragen, bleiben unberücksichtigt
  • Dachüberstände von mehr als 0,80 m werden in voller Ausdehnung in die bebaute Fläche eingerechnet

Geregelt in: BKleingG § 3, Pachtvertrag § 5, s. a. Bau, Sanierung, Schuppen, Pavillons und Versiegelung

Mitgliederversammlung

Pflichtveranstaltung

Geregelt in: Loraberg Satzung § 8, Loraberg GO §§ 4.2, 4.3

Mitgliedschaft im Bezirksverband
Mitgliedschaft im Verein Loraberg

Geregelt in: Loraberg Satzung §§ 3, 4, 5, Geschäftsordnung §§ 3, 4

Müllentsorgung

14-tägig in der Saison, 120 l oder 240 l Tonne, auf Antrag beim 1. Kassierer im Vorjahr, Tonne ist am Tag vor der Leerung am Kiehlufer abzustellen und zeitnah nach der Leerung wieder hereinzuholen, an der Tonne muss sichtbar die Parzellennummer angebracht sein

Geregelt in: Preise von BSR festgelegt, s. Hinweis in Loraberg Beitrags- und Gebührenordnung

Musik, Fernseher, Radio etc.

darf nicht beim Nachbarn/auf der Kolonie zu hören sein, s. a. Ruhezeiten

Geregelt in: Loraberg Gartenordnung, LimschG

Nadelgehölz

max. 10 m², Koniferen und Thujen nicht gestattet

s.a. Verbotene Pflanzen

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, s. a. Bäume, nicht gestattete

Nutzung, gewerbliche

nicht gestattet

Geregelt in: Pachtvertrag § 13

Pacht, Beiträge

Geregelt in: Pachtvertrag § 2, BV Satzung § 7, Loraberg Beitragsordnung

Pachtvertrag, gemeinsamer

nur Eheleute/eheähnliche Gemeinschaft

Geregelt in: Anordnung Bezirksverband

Parzellennummer

Nummer und Name müssen deutlich sichtbar am Gartentor angebracht sein

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.3, Loraberg Gartenordnung

Pavillons, überdachte Sitzflächen

leichter Pavillon, Stoff/Folie, max. 9 m², keine eingemauerten Bodenhülsen, nur April – Oktober

Geregelt in: Anordnung Bezirksverband (8.11.2018)

Rasenmähen

Mo-Fr bis 20 Uhr, außerhalb der Ruhezeiten (s.u.), in Ausnahmen und in Einvernehmen mit den Nachbar:innen wird die kurzzeitige Nutzung samstags von 15 Uhr bis 18 Uhr geduldet

Geregelt in: BimSchV § 7, Pachtvertrag § 20.2, Loraberg Gartenordnung, LimschG Berlin

Ruhezeiten

Mo – Fr: 13 – 15 Uhr, 22 – 7 Uhr, Sa: ab 13 Uhr, So/Feiertag: ganztägig; s. a. Rasenmähen und Musik

Die Mittagsruhe gilt nicht für beauftragte Unternehmen (z. B. Handwerker). Wir bitte euch jedoch, nach Möglichkeit einen Termin außerhalb der Mittagsruhe zu vereinbaren.

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.2, Loraberg Gartenordnung, LimschG

Sanierung Laube

Instandhaltung erlaubt (formlose Meldung an Vorstand), größere Sanierungen nach Antrag/Genehmigung durch Bezirksverband; s. a. Bau

Geregelt in: Pachtvertrag §§ 5.1, 5.2, Antrag Bau/Sanierung Laube

Scheidung, Ehe-

bei gemeinsamem Vertrag muss nach Scheidung geklärt werden, wer Vertrag übernimmt

Geregelt in: Pachtvertrag § 17

Schnee

vor eigener Parzelle entfernen, Streusalz/Auftaumittel nicht gestattet

Geregelt in: Pachtvertrag § 7.3

Schuppen, Abstell-/Geräte-

nicht gestattet

Geregelt in: Pachtvertrag 5.3

Teich

max. 3 % der Gartenfläche, max. 10 m²

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.6

Tod des Unterpächters

Witwe/r kann Vertrag übernehmen, Kosten nur bei erheblichen Gründen

Geregelt in: BKleingG § 12, Pachtvertrag § 15

Verbotene Pflanzen
Nabelbäume      
Affenschwanzbäume Kiefern Mammutbäume Zeder
Eiben Koniferen Scheinzypressen Zypressen
Erle Lärchen Tannen  
Fichten Lebensbäume Thujen  
Laubbäume      
Ahorn Eberesche Esche Pappel
Birke Eiche Gingko Walnuss
Buche Erle Kastanie Weide
Deck- und Blütensträucher
Erbsenstrauch Goldregen Heckenkirschen Zierkirsche
Essigbaum Hasel Zierapfel  
Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheitserreger
Bocksdorn (Scharka-Krankheit) Rot- und Weißdorn (Feuerbrand)
Felsenbirne (Feuerbrand) Scheinquitte (Feuerbrand)
Feuerdorn (Feuerbrand) Wacholder (Birnengitterrost)
Hafer-/ Schlehe (Feuerbrand) Weymouths (Johannisb.-, Säulen- u. Blasenrost)
Korkenzieherweide (Weidenbohrer) Zwergmispel (Cotoneaster)
Mandelbäumchen (Spitzendürre/Monilla)  

Neuphyten (nicht-einheimische Pflanzen) sind nicht kategorisch verboten, aber problematisch, da sie schnell einheimische Pflanzen verdrängen.
Liste der Neophyten

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, BKleingG, s. a. BaumSchVO, s. a. Baumschnitt/-entfernung, Nadelgehölz

Nabelbäume

  • Affenschwanzbäume
  • Eiben
  • Erle
  • Fichten
  • Kiefern
  • Koniferen
  • Lärchen
  • Lebensbäume
  • Mammutbäume
  • Scheinzypressen
  • Tannen
  • Thujen
  • Zeder
  • Zypressen

Laubbäume

  • Ahorn
  • Birke
  • Buche
  • Eberesche
  • Eiche
  • Erle
  • Esche
  • Gingko
  • Kastanie
  • Pappel
  • Walnuss
  • Weide

Deck- und Blütensträucher

  • Erbsenstrauch
  • Essigbaum
  • Goldregen
  • Hasel
  • Zierapfel
  • Zierkirsche

Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheitserreger

  • Bocksdorn (Scharka-Krankheit)
  • Felsenbirne (Feuerbrand)
  • Feuerdorn (Feuerbrand)
  • Hafer-/ Schlehe (Feuerbrand)
  • Heckenkirschen
  • Korkenzieherweide (Weidenbohrer)
  • Mandelbäumchen (Spitzendürre/Monilla)
  • Rot- und Weißdorn (Feuerbrand)
  • Scheinquitte (Feuerbrand)
  • Wacholder (Birnengitterrost)
  • Weymouths (Johannisb.-, Säulen- u. Blasenrost)
  • Zwergmispel (Cotoneaster)

Neuphyten (nicht-einheimische Pflanzen) sind nicht kategorisch verboten, aber problematisch, da sie schnell einheimische Pflanzen verdrängen.
Liste der Neophyten

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5, BKleingG, s. a. BaumSchVO, s. a. Baumschnitt/-entfernung, Nadelgehölz

Versicherungen

Feuer- und Haftpflichtversicherung sind Pflicht

Geregelt in: Pachtvertrag § 7.5

Weitere Infos: Feuersozietät

Versiegelung

max. 6 % der Gartenfläche, zuzüglich zu 24 m² Laube

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.4, s. a. Laube, Bau, Sanierung, Schuppen und Pavillons

Vertretung eines Mitgliedes

schriftliche Vollmacht für Mitgliederversammlung

Geregelt in: Loraberg Geschäftsordnung § 4.6

Vorstand

sorgt für Ordnung, ist Folge zu leisten

Geregelt in: Pachtvertrag §§ 8, 20.1, Loraberg Satzung, Geschäftsordnung, Gartenordnung

Wasser, -verbrauch

Unnötiger Wasserverbrauch muss vermieden werden. Der Unterpächter ist verpflichtet, die besonderen Anordnungen über den Wasserverbrauch zu beachten und den auf seinen Kleingarten vom Vorstand der Kleingartenanlage umgelegten Wasseranteil zu bezahlen.

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.15

Wasserbecken, Pool

darf nur vom 01. April bis zum 31.10. aufgebaut sein, max. 3 m Durchmesser, max. 0,90 m Höhe, nicht in den Boden eingelassen, handelsüblich, kein Chlor in den Boden ablassen, sondern von einem Fachbetrieb entsorgen lassen

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.5

Wasserzähler

Austausch alle 6 Jahre (gesetzlicher Eichzyklus), Austausch wird vom Vorstand organisiert, Kosten sind von Pächter:innen zu tragen

Geregelt in: MessEG, MessEV, Pachtvertrag § 20.15

Wege

bis zur halben Bereite vor Parzelle in Ordnung halten, außen bis zum Gehweg

Geregelt in: Pachtvertrag §§ 7.4, 20.13, 20.14

Wildpflanzen

sind zu erhalten, sofern sie die kleingärtnerische Nutzung nicht stören

Geregelt in: Pachtvertrag § 20.5

Zaun

max. 1,25 m, außen max. 2,50 m nach Genehmigung, keine Matten/Sichtschutz befestigen, außen kein Bewuchs, kein Stacheldraht, keine Mauern

Geregelt in: Pachtvertrag § 5.8, NachbG Bln §§ 21-26

Zutritt zur Parzelle inkl. Laube

durch Bezirksverband nach Terminvereinbarung (mind. 24 Std.), auch ohne Zustimmung des Pächters bei Verdacht auf Verstoß

Geregelt in: Pachtvertrag § 11, s. a. BGB §§ 242, 858

s. a. Landesverband Berlin zu diesem Thema

Datum: 28.04.2024

Hinweis vom Bezirksverband

Der Bezirksverband weist nachdrücklich darauf hin, dass die Regelungen, bes. die kleingärtnerische Nutzung, eingehalten werden müssen. Die größte Gefahr, dass eine Kolonie ihren Status als Kleingartenanlage verliert, geht von den Gärtner:innen selbst aus – wenn sie sich nicht an die Regelungen halten.

Diese Übersicht dient ausschließlich der Orientierung. Änderungen vorbehalten. Haftung ausgeschlossen.