Aktueller Hinweis
Bis auf Weiteres werden keine neuen Bewerbungen entgegengenommen. Wir werden euch hier auf der Webseite Bescheid geben, ob und wann die Warteliste wieder geöffnet wird. Bis dahin können wir diesbezüglich keine weitere Auskunft geben – weder persönlich noch per Post oder E-Mail. Anfragen und Bewerbungen werden nicht entgegengenommen. Allgemeine Informationen zur Bewerbung findet ihr unten.
Rückmeldungen von Bewerber:innen, welche sich im letzten Jahr persönlich beworben bzw. zurückgemeldet haben, können in dieser Saison ausschließlich an folgenden Terminen entgegengenommen werden:
- 26. Mai, 13-14 Uhr
- 29. Juni, 14-15 Uhr
Außerhalb dieser Termine wird keine Auskunft bezüglich eurer Bewerbungen erteilt.
Bewerber:innen, welche sich im letzten Jahr nicht persönlich an den dafür vorgesehenen Terminen zurückgemeldet haben, wurden von der Bewerberliste gestrichen.
Liebe Bewerber:innen,
hier findet ihr alle Informationen zur Bewerbung um einen Kleingarten. Bitte lest sie euch genau durch. Leider bekommen wir immer wieder die selben Fragen gestellt, obwohl hier alles erklärt wird. Wir werden daher weder per E-Mail noch während der Sprechstunde allgemeine Fragen zur Bewerbung beantworten. Außerhalb der dafür vorgesehenen Sprechstunden werden grundsätzlich keine Fragen zur Bewerbung/Rückmeldung beantwortet oder Termine vereinbart.
Kleingärten in Berlin
Hier ist eine kurze Übersicht zu den Zahlen und Fakten rund um die Kleingärten in Berlin. Weitere Informationen zur Situation der einzelnen Gärten in Berlins Kiezen findet ihr im Kleingartenentwicklungsplan.
Wie bewerbe ich mich?
Wenn ihr euch um einen Kleingarten bewerben möchtet, füllt bitte das Bewerbungsformular aus und gebt es persönlich bei der Sprechstunde des Vorstands ab (s. Termine, i.d.R. von Ende April/Mai bis Ende September; Änderungen vorbehalten). Die Höhe der maximalen Ablösesumme (2.6) ist nicht ausschlaggebend dafür, wer einen Garten erhält.
Um die Bewerbung aufrecht zu erhalten, müssen Bewerber:innen jedes Jahr persönlich zur Sprechstunde des Vorstands (s. Termine, i.d.R. von Ende April/Mai bis Ende September; Änderungen vorbehalten) erscheinen, ansonsten verlieren sie ihre Position auf der Warteliste und ihre Daten werden gelöscht.
Für die offene Sprechstunde (Vereinsplatz/Lorahaus) braucht ihr keinen individuellen Termin buchen. Bringt aber bitte Zeit mit, da es aufgrund der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten kommen kann. Besuchen unsere Mitglieder die Sprechstunde, werden diese den Bewerber:innen vorgezogen.
Eine Bewerbung/Rückmeldung per Post oder E-Mail ist nicht möglich, weder während noch außerhalb der Gartensaison.
Was muss ich beachten?
Wann ein Garten frei wird, lässt sich nicht vorhersagen. Die durchschnittliche Wartezeit in Berlin liegt bei 3 bis 5 Jahren. Da unsere Kolonie sehr beliebt ist, ist die Wartezeit oft noch höher, weshalb wir empfehlen, sich auch bei anderen Kolonien zu bewerben. Bei den Bezirksverbänden könnt ihr euch über andere Kleingärten informieren. Wenn ein Garten bei uns frei wird, nehmen wir Kontakt auf mit den Bewerber:innen auf, welche auf der Warteliste stehen und sich bis dahin zurückgemeldet haben. Ihr braucht also nicht nachfragen, ob/wann ein Garten ein frei wird. Ihr müsst aber regelmäßig euer Interesse erneut bekunden, damit eure Bewerbung aufrecht erhalten bleibt. Da wir nicht wissen, wann ein Garten frei wird und wer sich zu diesem Zeitpunkt zurückgemeldet hat, können wir leider keine Auskunft geben, auf welcher Position auf der Warteliste ihr steht.
Wie lang ist die Wartezeit?
Wann ein Garten frei wird, lässt sich nicht vorhersagen. Die durchschnittliche Wartezeit in Berlin liegt bei 3 bis 5 Jahren. Da unsere Kolonie sehr beliebt ist, ist die Wartezeit oft noch höher, weshalb wir empfehlen, sich auch bei anderen Kolonien zu bewerben. Bei den Bezirksverbänden könnt ihr euch über andere Kleingärten informieren. Wenn ein Garten bei uns frei wird, nehmen wir Kontakt auf mit den Bewerber:innen auf, welche oben auf der Warteliste stehen und sich bis dahin zurückgemeldet haben (s.u.). Ihr braucht also nicht nachfragen, ob/wann ein Garten ein frei wird. Ihr müsst aber regelmäßig euer Interesse erneut bekunden, damit eure Bewerbung aufrecht erhalten bleibt. Da wir nicht wissen, wann ein Garten frei wird und wer sich zu diesem Zeitpunkt zurückgemeldet hat, können wir leider keine Auskunft geben, auf welcher Position auf der Warteliste ihr steht.
Sollten Pächter:innen in einer anderen Kleingartenkolonie ihren Garten räumen müssen, weil deren Kolonie geschlossen wird (2.8), werden diese vom Bezirksverband auf andere Kolonien verteilt. In so einem Fall werden diese Bewerber:innen denjenigen auf unserer eigenen Liste vorgezogen.
Miete oder Eigentum?
Bei unseren Kleingärten handelt es sich um Pachtgrundstücke. Zwischenpächter ist der Bezirksverband Berlin-Süden, mit welchem die Kolonist:innen den Unterpachtvertrag abschließt. Für Kleingärten und Lauben gelten ausdrücklich nicht die Gesetze für Wohnungen. Alles, was sich auf dem Grundstück befindet (Laube, Abwassergrube, Bäume, Sträucher usw.), ist Eigentum der Unterpächter:innen/Kolonist:innen.
Was kostet ein Kleingarten?
Beim Abschluss eines Unterpachtvertrags müssen die neuen Pächter:innen die auf der Kleingartenfläche rechtmäßig errichteten Baulichkeiten, Außenanlagen und den Aufwuchs käuflich von den Vorpächter:innen erwerben. Der Kaufpreis wird auf der Grundlage eines Abschätzungsprotokolls ermittelt, das im Auftrag des Bezirksverbands Süden nach den Richtlinien des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde erstellt wird. Die durchschnittliche Ablösesumme beträgt 4.000 EUR, kann im Einzelfall aber deutlich abweichen – nach oben und unten.
Neben dem Pachtzins für die gepachteten Quadratmeter der Parzellenfläche müssen die Kleingärtner:innen auch anteilig den Pachtzins für die Gemeinschaftsfläche tragen. Zu den Gemeinschaftsflächen zählen Rahmengrün, Wege, Vereinsheim, Festwiese und so weiter. Außerdem müssen den Kleingärtner:innen die öffentlich-rechtlichen Lasten (Straßenreinigungsentgelte und Grundsteuer) entrichtet werden. Zudem fallen einmalige Kosten von 300 EUR (Aufnahme-, Verwaltungsgebühr) an.
Schließlich kommen auch jährlich anfallende Kosten hinzu, z.B. Kosten für den Wasser- und Stromverbrauch, Abwasserentsorgung, Mitgliedsbeitrag im Kleingärtnerverein und in übergeordneten Verbänden. Die Kosten für die Pacht und den Unterhalt eines Kleingartens sind insgesamt aber so sozial verträglich, dass auch Familien mit Kindern und/oder Haushalte mit geringerem Einkommen eine Möglichkeit haben, ein Stück Boden „unter den Spaten zu nehmen“. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten liegen bei 300 - 500 EUR. Manchmal fallen jedoch auch Kosten "außer der Reihe" an, z.B. wenn man neue Gartengeräte kaufen oder etwas reparieren/sanieren muss.
Wie läuft der Pächterwechsel ab?
Wenn Kleingärtner:innen ihren Garten kündigen, wird vom Bezirksverband Berlin-Süden eine Begehung des Gartens und der Laube durchgeführt. In einem Abschätzprotokoll, welches nach den Richtlinien des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde erstellt wird, wird aufgelistet, welchen Wert der Garten und seine Baulichkeit haben und welche Dinge entfernt werden müssen (Minusbeträge).
Wenn ein Garten bei uns frei wird, nehmen wir Kontakt auf mit den Bewerber:innen auf, welche oben auf der Warteliste stehen und sich bis dahin zurückgemeldet haben. Wir teilen ihnen dann den Wert aus dem Abschätzprotokoll mit, welcher die Grundlage ist für die Verhandlung über die Ablösesumme zwischen scheidenden und potenziellen neuen Pächter:innen. Außerdem bitten wir die Bewerber:innen eine Skizze über die geplante kleingärtnerische Nutzung inkl. Berechnung einzureichen. Die nötigen Eckdaten (Parzellengröße etc.) stellen wir zu Verfügung.
In den allermeisten Fällen ist das entscheidende Kriterium für die Auswahl der Bewerber:innen deren Position auf der Warteliste. Der Vorstand hat jedoch das Vorschlagsrecht. Das heißt, er kann sich im Einzelfall für Bewerber:innen entscheiden, welche weiter unten auf der Liste stehen, sofern es dafür objektive und nachvollziehbare Gründe gibt und die Entscheidung im Interesse des Vereins ist. Aus der Bewerbung ergibt sich kein Rechtsanspruch auf einen Garten.
Die scheidenden Pächter:innen sind verpflichtet, ihre Auflagen (z.B. Rückbau einer überdachten Terrasse) bis zum Vertragsende zu erledigen. Die Bewerber:innen können freiwillig Auflagen der Vorgänger:innen übernehmen, wodurch sich die Ablösesumme entsprechend verringert. Unter Umständen kann der Bezirksverband den neuen Pächter:innen ebenfalls Auflagen erteilen. Darüber hinaus können sich die Parteien noch über weitere Sachen einigen (z.B. die Übernahme von Gartengeräten oder Möbeln). Wir bitten die scheidenden Pächter:innen, für die Übernahme dieser Sachen einen realistischen Preis anzusetzen. Der Vorstand achtet darauf, dass es für beide Parteien fair abläuft. Es werden keine potenziellen Neupächter:innen abgewiesen, nur weil die scheidenden Pächter:innen einen überteuerten Betrag verlangen. Die neuen Pächter:innen sind nicht verpflichtet, etwas vom Mobiliar und Gartenutensilien etc. zu übernehmen. Es ist also auch im Interesse der scheidenden Pächter:innen, eine angemessene Summe anzusetzen, da sie sonst auf ihre eigenen Kosten die Sachen entsorgen müssen.
Zusätzlich zur Ablösesumme, welche an die scheidenden Pächter:innen zu zahlen ist, wird eine einmalige Gebühr von 310 EUR (50 EUR Verwaltungsgebühr, 260 EUR Aufnahmegebühr) fällig. Dieser Betrag ist in bar an den Vorstand beim Übergabetermin zu zahlen. Außerdem ist eine Kopie der Personalausweise (beide Seiten) mitzubringen, da der Bezirksverband diese braucht für die Erstellung des Pachtvertrages.
Die neuen Pächter:innen stellen beim Übergabetermin Anträge auf die Mitgliedschaft im Kleingartenverein Gartenkolonie Loraberg und im Bezirksverband. Damit gehen sie mit dem Bezirksverband ein Vorvertragsverhältnis ein. Der endgültige Pachtvertrag wird nach einer gewissen Bearbeitungszeit zugestellt. Gleichzeitig werden sie Mitglieder im Kleingartenverein Gartenkolonie Loraberg.
Macht ein Garten viel Arbeit?
Ja. Man sollte nicht unterschätzen, dass die Pflege eines Gartens viel Zeit in Anspruch nimmt. Ihr könnt euren Garten zwar innerhalb der Vorgaben nach euren Wünschen gestalten, aber trotzdem muss man Arbeit und Herzblut in den Garten stecken. Manche Gärten sehen aus wie mit der Nagelschere geschnitten, andere erscheinen etwas "wilder". Aber auch Letztere brauchen viel Pflege. Wir achten daher darauf, ob ein Garten naturnah oder ungepflegt ist. Im Frühling ist es an der Zeit, die meisten Gemüsesorten und Blumen einzupflanzen, im Sommer muss man regelmäßig gießen und nach dem Rechten schauen und auch im Herbst und Winter steht einiges an – zum Beispiel Laub einsammeln und die Bäume und Hecken zurückschneiden. Es gibt also das ganze Jahr über etwas zu tun.
Kleingärten sind keine Freizeitgärten. Natürlich kann man im Garten auch chillen und grillen, aber im Vordergrund steht die kleingärtnerische Nutzung und die Pflege der Pflanzen. Wenn ihr also einen Garten sucht, den ihr nur als Freizeitort nutzen wollt und kein Interesse am Anbau von Obst und Gemüse habt, ist ein Kleingarten nicht das Richtige für euch. Besprecht auch mit euren Partner:innen und Kindern, ob sie Lust darauf haben, Zeit und Energie in den Garten zu stecken und mit anzupacken.
Die Gartenarbeit kann viel Spaß machen und die Tätigkeit im Grünen kann sogar sehr entspannend sein. Es ist toll zu sehen, wie wächst, was man gepflanzt hat, und es tut auch gut, endlich mal vom Schreibtisch wegzukommen und mit den eigenen Händen etwas zu erschaffen. Man muss aber der richtige Typ dafür sein; es ist nicht für jede:n etwas. Wer nur einen Ort sucht, um Grillfeiern zu veranstalten, ist im Kleingarten falsch.
Gibt es Vorgaben, was ich anpflanzen muss?
Ja. In eurem Kleingarten könnt ihr eure eigenen Gestaltungsideen verwirklichen. Es gibt jedoch einige Regelungen, die dem gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz sowie das Bundeskleingartengesetz es erfordern. Nur Blumen anzupflanzen – seien sie auch noch so schön –, reicht nicht aus. In einem Kleingarten steht die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund – ein Kleingarten ist kein Freizeitgarten.
„Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu nutzen“ (BKleingG). Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung im Sinne des Unterpachtvertrages sind Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen. Die kleingärtnerische Nutzung sollte vom Gang aus zu sehen sein, insbesondere Gemüsebeete. Wildpflanzen sind zu erhalten und der Arten- und Biotopschutz ist zu fördern, sofern dadurch die kleingärtnerische Nutzung nicht gestört wird.
Im folgenden Video gibt Kimberley Müller, unsere Bezirksgartenfachberaterin, viele nützliche Informationen zum Thema Kleingarten und kleingärtnerische Nutzung.
© BV-Süden (Kimberley Müller), Kleingartenanlage Britzer Wiesen (Thomas Malz und Elser Maxwell)
Wie ist die Gemeinschaft in der Kolonie?
Unsere Kolonie ist ein Verein. Wir organisieren uns selber und machen regelmäßig Mitgliederversammlungen (Pflichtveranstaltungen), auf welchen wir Sachen beschließen und besprechen, was gerade ansteht. Bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie dem Koloniefrühstück oder dem Sommerfest packen alle mit an; auch gibt es manchmal Gemeinschaftsarbeiten, z.B. die Pflege des Vereinsplatzes. Neben dem Vorstand gibt es verschiedene Ämter und Arbeitsgruppen, z.B. das Spenden von Obst und Gemüse für gute Zwecke. Da wir alle ehrenamtlich tätig sind, erwarten wir von allen Mitgliedern, sich aktiv ins Vereinsleben einzubringen. Nur wenn jede:r mitmacht und sich engagiert, können wir in der Gemeinschaft etwas bewirken.
In unserer Kolonie haben wir Gärtner:innen mit den unterschiedlichsten Herkünften, Hautfarben, Religionen und sexuellen Orientierungen. Wir legen Wert auf Vielfalt – eben nicht nur was die Pflanzen betrifft, sondern auch was die Menschen angeht. Bei so einem bunten Querschnitt durch die Gesellschaft kann es natürlich auch mal zu Spannungen kommen, aber wir setzen uns ein für eine friedliche Konfliktlösung und gegen Diskriminierung jeglicher Art. Was das Alter unserer Gärtner:innen betrifft, haben wir eine große Spannbreite. Es gibt ältere Semester und auch junge Familien mit kleinen Kindern.
Eine aktive Teilnahme am Vereinsleben ist erforderlich. Es gibt immer etwas zu tun. Der Verein funktioniert nur, wenn sich jedes Mitglied aktiv mit einbringt, z.B. in der Gemeinschaftsarbeit oder in Arbeitsgruppen und Ämtern.
Mehr zur unserer über 125-jährigen Geschichte findet ihr in unserer Vereinschronik und im Beitag über unsere Jubiläumsfeier.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Unsere Kolonie ist kein Friedhof, gleichzeitig ist ein Garten aber auch kein Outdoor-Partykeller. Zwar ist es ok, wenn man ab und an ein Grillfest mit Freunden macht oder auch mal einen Geburtstag im Garten feiert. Aber es ist wichtig, dass jede:r auf die anderen Rücksicht nimmt. Das ist schon deshalb erforderlich, weil auf einem kleinen Raum viele Menschen zusammenkommen. Außerdem hält man sich draußen auf, was dazu führt, dass man "Zimmerlautstärke" nicht einhalten kann und es schnell nervt, wenn von irgendwo her ständig Musik wummert. Jede:r muss zum Zug kommen – auch wenn man im Garten "nur" ihre/seine Ruhe haben möchte – und es müssen die Bedürfnisse aller berücksichtigt werden. Wir bitten alle Gärtner:innen, sich an die Regelungen und Vorschriften – und davon gibt es eine Menge – zu halten, damit man unnötigen Streit vermeiden kann.
Was bringt die Zukunft?
Leider werden immer mehr Kleingartenanlagen in Berlin in Baufläche umgewandelt und somit der Stadt immer mehr Grünfläche genommen. Keine Kolonie ist davor geschützt. Allerdings sieht der Bezirk unsere Kolonie als einen wichtigen Teil Neuköllns an, in der "grünen Achse", sodass wir zuversichtlich sind, dass unsere Kolonie – sie ist die älteste Laubenkolonie in Neukölln – noch lange Bestand haben wird. Auch im Kleingartenentwicklungsplan von Berlin bekommt unsere Anlage "Bestnoten" in Hinblick auf die soziale und ökologische (klimatische) Bedeutung in unserem Kiez.
Grundsätzlich gilt, wenn eine Kolonie geräumt werden muss, dass die Gärtner:innen eine neue Parzelle in einer anderen Kolonie bekommen – sofern dies möglich ist. Einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Gartens (und der Laube etc.) hat man jedoch nicht.
Weitere Informationen
Bitte beachtet auch die Vorgaben und Vorschriften – die wichtigsten findet ihr unter Regelungen. Schaut euch auch unsere Mediathek an. Dort gibt es weitere allgemeine und spezielle Informationen, Broschüren und rechtliche Hinweise.