Du kannst hier einfach deine Fläche für die kleingärtnerische Nutzung berechnen. Deine Gartenfäche findest du im Pachtvertrag und im internen Bereich.
Merkblatt Kleingärtnerische Nutzung | Selbsteinschätzung als PDF
Hinweis
Wenn du unseren Online-Rechner nutzen möchtest, öffne diese Seite bitte auf einem größeren Bildschirm (Desktop oder Laptop).
Hinweis vom Bezirksverband
Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,
wie Sie sicherlich bereits den Medien und dem Berliner Gartenfreund entnommen haben, steht aktuell das Thema „kleingärtnerische Nutzung“ in vielen Bereichen auf dem Prüfstand. So hat beispielsweise das Land Berlin die Bezirke aufgefordert, mögliche Flächen u.a. für Wohnungsbau, Kitas und Schulen zu benennen. Dabei wurden hiervon die bisher als Kleingärten genutzten Flächen ausdrücklich nicht ausgenommen. Umso wichtiger wird es für uns alle, uns wieder stärker auf unsere Pflichten aus dem Bundeskleingartengesetz und den Pachtverträgen zu besinnen. Letztendlich kann es bei nicht vertragsgemäßer Nutzung, zur Aberkennung des Status einer Kleingartenanlage kommen. Neben dem Verlust des besonderen Schutzes nach dem Bundeskleingartengesetz, folgt im Regelfall eine Vervielfachung der Pacht. Des Weiteren können dann relativ problemlos Kündigungen nach BGB mit sehr kurzen Fristen durch die Eigentümer (gegebenenfalls sogar ohne Entschädigung) ausgesprochen werden.
- Beetflächen: ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren sowie Sommerblumen (mindestens 10 % der Gartenfläche, flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten, können teilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenqualität und der Schadstoffbelastung)
- Obstbäume/Beerensträucher: Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt; Ansatz pro Obstbaum: 10 m², pro Säulen- oder Spindelbaum: 5 m², pro Beerenstrauch: 2 m²
- zusätzliche kleingärtnerische Sonderflächen: Gewächshäuser (max. 7 m²), Frühbeete, Kompostanlagen (max. 3 m²)
„Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu nutzen“ (BKleingG). Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung im Sinne des Unterpachtvertrages sind Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen. Die kleingärtnerische Nutzung sollte vom Gang aus zu sehen sein, insbesondere Gemüsebeete. Wildpflanzen sind zu erhalten und der Arten- und Biotopschutz ist zu fördern, sofern dadurch die kleingärtnerische Nutzung nicht gestört wird.